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Wer darf einen EnergieSparCheck durchführen?

Energieberaterin

Ein Handwerksmeister aus den Bau- und Ausbaugewerken, ein Ingenieur, Architekt oder Bautechniker muss den erfolgreichen Abschluss einer fundierten Zusatzqualifikation im Bereich Energiediagnose und -beratung nachweisen können, um im Rahmen des Programms EnergieSparCheck als Energieberater tätig zu werden zu können, beziehungsweise um die geschützten Vorlagen, Dokumente oder das Logo zu verwenden.

Als Zusatzqualifikation kommen in Frage:

  • der Gebäudeenergieberater im Handwerk (ca. 240 h Fortbildung)
  • eine Eintragung bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg in die Fachliste 11 „Energieberatung“ oder die Fachliste 30 „Sachverständige für EnEV“
  • der Lehrgang „Energetische Gebäudesanierung des Instituts Fortbildung Bau gGmbH
  • eine sonstige von der BAFA anerkannte Weiterbildungsmaßnahme für das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" (eine Eintragung bei der BAFA ist nicht notwendig).

Für den EnergieSparCheck zugelassene Energieberater finden Sie hier.
 

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